Treuhand

Treuhand ist ein flexibles Instrument der Unternehmenssanierung und Restrukturierung. Als Treuhänder verwaltet Brinkmann & Partner Vermögenswerte, Anteile oder Sicherheiten im Interesse der Beteiligten — neutral, diskret und professionell. Unsere Treuhand-Dienstleistungen reichen von der Sanierungstreuhand bis zur doppelnützigen Treuhand und werden häufig als Alternative oder Ergänzung zu formalen Sanierungsverfahren eingesetzt.

Die Einrichtung einer Treuhand stellt einen Eingriff in die Gesellschafterrechte dar. Unsere Erfahrungswerte zeigen, dass die Überwindung der Krise nur bei fortgesetztem Engagement aller Unternehmensbeteiligten gelingen kann. Brinkmann & Partner setzen alles daran, die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu schaffen. Eine maßvolle Ausübung unserer vorübergehenden Rechtsstellung bei konsequenter Wahrung der Unternehmensinteressen prägen unser Handeln.

Ziel einer Treuhandlösung ist es, die Krise zu überwinden und das Unternehmen wieder profitabel am Markt zu etablieren. Nach der erfolgreichen Umsetzung der hierzu erforderlichen Maßnahmen erhält der Treugeber seine Anteile am Unternehmen wieder zurück. Aufgaben und Rechte des Treuhänders regelt der mit allen Beteiligten abgestimmte Treuhandvertrag. Bei einer passiven Treuhand hält der Treuhänder die Anteile lediglich. Bei einer aktiven Treuhand begleitet er die Umsetzung der Zielstruktur im Einvernehmen mit dem Management. Wir sind in beiden Modellen erfahren.

Unsere Schwerpunkte

Leistungsübersicht Treuhand

Sanierungstreuhand

Im Rahmen einer außergerichtlichen Sanierung werden Anteile, Vermögenswerte oder Sicherheiten auf einen neutralen Treuhänder übertragen — als Vertrauensbasis für die beteiligten Gläubiger und als Grundlage für die nachhaltige Restrukturierung.

Doppelnützige Treuhand

Die doppelnützige Treuhand verbindet die Interessen des Schuldners mit denen der Gläubiger in einer neutralen Struktur. Sie ist ein bewährtes Instrument für komplexe Restrukturierungen — besonders in Kombination mit dem StaRUG.

Carve-out-Treuhand

Beim Carve-out einzelner Geschäftsbereiche aus einem Konzern oder einem insolventen Unternehmen sorgt die Treuhand für eine saubere rechtliche und wirtschaftliche Trennung — mit dem Ziel, den abgespaltenen Bereich zu erhalten.

Sicherheiten-Treuhand

Die Verwaltung und Verwertung von Sicherheiten im Interesse mehrerer Gläubiger erfordert einen neutralen Treuhänder. Wir übernehmen diese Rolle mit größter Sorgfalt und klaren Dokumentationsstandards.

Warum Brinkmann & Partner

Sechs Gründe, die den Unterschied machen.

01

45+ Jahre Erfahrung

Seit 1980 spezialisiert auf Insolvenzrecht und Restrukturierung. Über vier Jahrzehnte Erfahrung in der Sanierung von Unternehmen — vom Mittelstand bis zum Konzern.

02

Bundesweite Nähe

Mit über 30 Standorten sind wir in allen wichtigen Wirtschaftsräumen Deutschlands vor Ort. Persönliche Betreuung statt ferner Beratung.

03

Interdisziplinäre Teams

Rechtsanwälte, Steuerberater und Kaufleute arbeiten Hand in Hand. Wir verbinden juristische Präzision mit betriebswirtschaftlichem Verständnis — unter einem Dach.

04

Unternehmerischer Ansatz

Wir denken in Lösungen, nicht in Paragrafen. Unser Ziel ist die bestmögliche Sanierung — mit praxisnahen Konzepten und entschlossener Umsetzung.

05

Projektanwälte vor Ort

Wir fügen uns ins Unternehmen ein. Statt Gutachten aus der Ferne zu verfassen, arbeiten wir direkt im Betrieb — Seite an Seite mit Geschäftsführung und Belegschaft.

06

Empathie in schwierigen Situationen

Krisen sind nicht nur wirtschaftliche Herausforderungen, sondern auch menschliche. Wir hören zu, schaffen Orientierung und begegnen Unternehmern, Mitarbeitenden und Gläubigern mit Respekt. So entstehen Lösungen, die nicht nur tragfähig, sondern auch vermittelbar sind.

Fachliche Anerkennung

Unsere Arbeit ist mehrfach ausgezeichnet und zertifiziert. Die wiederholte Bestellung in unterschiedlichen Verfahrenskonstellationen unterstreicht die fachliche Qualifikation sowie die strukturierte Arbeitsweise der Kanzlei.

Zertifizierung – Brinkmann & Partner
Zertifizierung – Brinkmann & Partner
Zertifizierung – Brinkmann & Partner
VID-Zertifizierung Insolvenzverwalter
Lizenzierter Insolvenzverwalter – Brinkmann & Partner

Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner für Treuhand

29 Standorte · 91 Mitarbeitende

Bundesweit vor Ort.

Hamburg

Häufige Fragen

FAQ zu Treuhand

Bei einer Treuhand überträgt eine Partei (Treugeber) Vermögenswerte oder Rechte auf einen Treuhänder, der diese im Interesse eines Dritten oder im gemeinsamen Interesse aller Beteiligten verwaltet. Sie dient als Sicherungs- oder Verwaltungsinstrument — besonders häufig in der Sanierung.

Die doppelnützige Treuhand verfolgt gleichzeitig die Interessen des Schuldners (Erhalt des Unternehmens) und der Gläubiger (Sicherung ihrer Forderungen). Sie ist ein zentrales Instrument in StaRUG-Verfahren und bei außergerichtlichen Sanierungen.

Bei einer Sanierungstreuhand werden Anteile oder Vermögenswerte auf einen Treuhänder übertragen, um eine Sanierung abzusichern. Sollten vereinbarte Ziele nicht erreicht werden, kann der Treuhänder die treuhänderisch gehaltenen Werte an die Gläubiger herausgeben oder verwerten.

Der Treuhänder haftet für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Aufgaben. Bei Pflichtverletzungen kann er auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Aus diesem Grund ist es entscheidend, einen erfahrenen und zuverlässigen Treuhänder zu wählen.

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