Insolvenzverwaltung

Insolvenzverwaltung ist bei Brinkmann & Partner Kernkompetenz. Unsere Anwälte sind bundesweit an deutschen Insolvenzgerichten als Insolvenzverwalter oder Sachwalter im Einsatz, um Unternehmen zu erhalten und Gläubigern zu ihrem Recht zu verhelfen. Dabei spielt auch das Vorschlagsrecht des betroffenen Unternehmens bzw. der Gläubiger bei den Insolvenzgerichten eine große Rolle. Danach ist es möglich, konkrete Personen als Insolvenzverwalter bzw. Sachwalter vorzuschlagen.

Als bundesweit anerkannte Insolvenzverwalter, Sachwalter und Fachanwälte für Insolvenzrecht begleiten wir Unternehmen, Gläubiger und Entscheidungsträger durch wirtschaftlich und rechtlich herausfordernde Situationen. Unser Schwerpunkt liegt auf der Sicherung des laufenden Geschäftsbetriebs, der Stabilisierung der finanziellen Lage und der strukturierten Umsetzung aller insolvenzrechtlich erforderlichen Maßnahmen — von der vorläufigen Phase bis hin zur Sanierung oder geordneten Fortführung.

Unsere langjährige Erfahrung, die interdisziplinäre Ausrichtung unserer Teams und die enge Zusammenarbeit mit Gerichten, Gläubigerinstitutionen, Banken und Investoren gewährleisten ein Höchstmaß an Professionalität und Verlässlichkeit.

Unternehmen profitieren von klar ausgerichteten Fortführungsstrategien, Gläubiger von einer transparenten und präzisen Wahrnehmung ihrer Interessen. Die Verbindung von juristischer Präzision, wirtschaftlichem Verständnis und entschlossenen Entscheidungswegen prägt unser Selbstverständnis und unsere tägliche Arbeit.

Unsere Fachbereiche

Leistungen im Bereich Insolvenzverwaltung

Eigenverwaltung

Bei der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt und steuert die Sanierung eigenverantwortlich weiter, begleitet von einem gerichtlich bestellten Sachwalter. So bleibt das Unternehmen handlungsfähig, während es den Geschäftsbetrieb unter dem Schutz des Insolvenzrechts neu ausrichtet.

Schutzschirmverfahren

Das Schutzschirmverfahren verschafft einem sanierungsfähigen Unternehmen einen geschützten Rahmen, um in Eigenverwaltung einen tragfähigen Sanierungsplan zu erarbeiten. In dieser Phase ist der Betrieb vor dem Zugriff einzelner Gläubiger geschützt und kann sich ganz auf die Restrukturierung konzentrieren.

Sachwaltung

Als Sachwalter überwachen wir die Eigenverwaltung des Unternehmens und stellen sicher, dass die Interessen aller Gläubiger gewahrt bleiben. Wir prüfen die wirtschaftliche Entwicklung laufend und greifen ein, sobald der vereinbarte Sanierungskurs gefährdet ist.

Insolvenzpläne

Mit einem maßgeschneiderten Insolvenzplan gestalten wir Entschuldung und Fortführung eines Unternehmens individuell statt nach festem Schema. So entstehen Lösungen, die vorhandene Werte erhalten und für Unternehmen wie Gläubiger gleichermaßen tragfähig sind.

Warum Brinkmann & Partner

Sechs Gründe, die den Unterschied machen.

01

45+ Jahre Erfahrung

Seit 1980 spezialisiert auf Insolvenzrecht und Restrukturierung. Über vier Jahrzehnte Erfahrung in der Sanierung von Unternehmen — vom Mittelstand bis zum Konzern.

02

Bundesweite Nähe

Mit über 30 Standorten sind wir in allen wichtigen Wirtschaftsräumen Deutschlands vor Ort. Persönliche Betreuung statt ferner Beratung.

03

Interdisziplinäre Teams

Rechtsanwälte, Steuerberater und Kaufleute arbeiten Hand in Hand. Wir verbinden juristische Präzision mit betriebswirtschaftlichem Verständnis — unter einem Dach.

04

Unternehmerischer Ansatz

Wir denken in Lösungen, nicht in Paragrafen. Unser Ziel ist die bestmögliche Sanierung — mit praxisnahen Konzepten und entschlossener Umsetzung.

05

Projektanwälte vor Ort

Wir fügen uns ins Unternehmen ein. Statt Gutachten aus der Ferne zu verfassen, arbeiten wir direkt im Betrieb — Seite an Seite mit Geschäftsführung und Belegschaft.

06

Empathie in schwierigen Situationen

Krisen sind nicht nur wirtschaftliche Herausforderungen, sondern auch menschliche. Wir hören zu, schaffen Orientierung und begegnen Unternehmern, Mitarbeitenden und Gläubigern mit Respekt. So entstehen Lösungen, die nicht nur tragfähig, sondern auch vermittelbar sind.

Fachliche Anerkennung

Unsere Arbeit ist mehrfach ausgezeichnet und zertifiziert. Die wiederholte Bestellung in unterschiedlichen Verfahrenskonstellationen unterstreicht die fachliche Qualifikation sowie die strukturierte Arbeitsweise der Kanzlei.

Zertifizierung – Brinkmann & Partner
Zertifizierung – Brinkmann & Partner
Zertifizierung – Brinkmann & Partner
VID-Zertifizierung Insolvenzverwalter
Lizenzierter Insolvenzverwalter – Brinkmann & Partner

29 Standorte · 91 Mitarbeitende

Bundesweit vor Ort.

Hamburg

Häufige Fragen

FAQ zu Insolvenzverwaltung

Die Insolvenzverwaltung dient der Sicherung und Erhaltung der Insolvenzmasse, der geordneten Fortführung des Geschäftsbetriebs — soweit wirtschaftlich vertretbar — sowie der rechtmäßigen Erfassung und Bewertung sämtlicher Gläubigerforderungen. Sie stellt sicher, dass das Verfahren im Einklang mit den Vorgaben der Insolvenzordnung geführt wird und die Gläubigerinteressen gewahrt bleiben.

Nach Eingang des Insolvenzantrags prüft das Gericht die Voraussetzungen der Verfahrenseröffnung und bestellt einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Es folgen Sicherungsmaßnahmen, eine Analyse der Fortführungsfähigkeit und die Vorbereitung der Verfahrensstruktur. Mit der Eröffnung beginnt die systematische Durchführung des Verfahrens einschließlich Gläubigerbeteiligung und Entscheidung über Sanierung oder Verwertung.

Die Dauer ist von der Größe und Komplexität des Unternehmens sowie vom gewählten Verfahrensweg abhängig. In der Praxis erstreckt sich ein reguläres Verfahren häufig über mehrere Monate bis zu mehr als einem Jahr. Sanierungsorientierte Verfahren können unter bestimmten Voraussetzungen deutlich schneller abgeschlossen werden.

Die Vergütung des Insolvenzverwalters richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) und wird aus der Insolvenzmasse beglichen. Ein Verfahren kann nur eröffnet werden, wenn ausreichende Masse zur Deckung der Kosten voraussichtlich vorhanden ist.

Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, anfechtbare Rechtshandlungen gemäß §§ 129 ff. InsO zu prüfen. Zahlungen oder Vermögensverschiebungen, die Gläubiger benachteiligen oder unzulässige Begünstigungen darstellen, können im Rahmen der Insolvenzanfechtung zurückgefordert werden.

Gläubiger haben ihre Forderungen gemäß den gerichtlichen Vorgaben schriftlich zur Insolvenztabelle anzumelden. Der Insolvenzverwalter prüft die Forderungen, und das Gericht bestimmt einen Prüfungstermin, in dem über Anerkennung oder Bestreiten entschieden wird.

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