Präventive Sanierung

Die präventive Sanierung nach dem Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) ermöglicht Unternehmen seit 2021 ein außergerichtliches Sanierungsverfahren ohne Insolvenzantrag. Sie greift bei drohender Zahlungsunfähigkeit und schafft einen rechtlichen Rahmen für die Umsetzung eines Restrukturierungsplans — unter weitgehender Beibehaltung der Geschäftsführung und ohne die Stigmatisierung einer Insolvenz.

Das präventive Restrukturierungsverfahren (EU) unterscheidet sich in seiner Zielsetzung vom Insolvenzverfahren. Während jenes als Maßnahme der Gesamtvollstreckung der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung (§ 1 InsO) dient, ist die Präventive Restrukturierung primär auf das Interesse des Unternehmers ausgerichtet. Auf der Grundlage von Art. 2 Abs. 2 der Präventiven Restrukturierungsrichtlinie werden Sanierungswerkzeuge in das deutsche Recht implementiert. Auf dieser Grundlage wird es möglich sein, die Bilanzstrukturen von Unternehmen positiv zu verändern und diese somit am Markt zu erhalten.

Das Verfahren setzt konsequent vor Eintritt der materiellen Insolvenzreife an. Der europäische Richtliniengeber will auf diese Weise die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass Unternehmer frühzeitig eigenverantwortliche Sanierungsmaßnahmen ergreifen und auf diesem Wege den Eintritt des Insolvenzfalles vermeiden.

Wir beraten Sie gerne zu Sanierungsmöglichkeiten nach aktueller Rechtslage.

Unsere Schwerpunkte

Leistungsübersicht Präventive Sanierung

Restrukturierungsplan

Der Restrukturierungsplan ist das Herzstück des StaRUG-Verfahrens. Wir erstellen rechtlich und wirtschaftlich tragfähige Pläne, die von den Planbetroffenen angenommen werden können.

Planabstimmung und Plananzeige

Bei der Planabstimmung führen wir die notwendigen Gespräche mit Gläubigern und Planbetroffenen — intensiv, strukturiert und mit klarem Ziel. Die Plananzeige beim Restrukturierungsgericht begleiten wir sicher durch alle Verfahrensschritte.

Stabilisierungsanordnung

Das StaRUG bietet die Möglichkeit, durch gerichtliche Stabilisierungsanordnung Vollstreckungsmaßnahmen für bis zu drei Monate auszusetzen. Wir prüfen die Voraussetzungen und beantragen entsprechende Anordnungen.

Restrukturierungsbeauftragter

In bestimmten Fällen bestellt das Gericht einen Restrukturierungsbeauftragten. Brinkmann & Partner übernimmt diese Rolle bei Bedarf — mit der nötigen Distanz und Fachkompetenz.

Warum Brinkmann & Partner

Sechs Gründe, die den Unterschied machen.

01

45+ Jahre Erfahrung

Seit 1980 spezialisiert auf Insolvenzrecht und Restrukturierung. Über vier Jahrzehnte Erfahrung in der Sanierung von Unternehmen — vom Mittelstand bis zum Konzern.

02

Bundesweite Nähe

Mit über 30 Standorten sind wir in allen wichtigen Wirtschaftsräumen Deutschlands vor Ort. Persönliche Betreuung statt ferner Beratung.

03

Interdisziplinäre Teams

Rechtsanwälte, Steuerberater und Kaufleute arbeiten Hand in Hand. Wir verbinden juristische Präzision mit betriebswirtschaftlichem Verständnis — unter einem Dach.

04

Unternehmerischer Ansatz

Wir denken in Lösungen, nicht in Paragrafen. Unser Ziel ist die bestmögliche Sanierung — mit praxisnahen Konzepten und entschlossener Umsetzung.

05

Projektanwälte vor Ort

Wir fügen uns ins Unternehmen ein. Statt Gutachten aus der Ferne zu verfassen, arbeiten wir direkt im Betrieb — Seite an Seite mit Geschäftsführung und Belegschaft.

06

Empathie in schwierigen Situationen

Krisen sind nicht nur wirtschaftliche Herausforderungen, sondern auch menschliche. Wir hören zu, schaffen Orientierung und begegnen Unternehmern, Mitarbeitenden und Gläubigern mit Respekt. So entstehen Lösungen, die nicht nur tragfähig, sondern auch vermittelbar sind.

Fachliche Anerkennung

Unsere Arbeit ist mehrfach ausgezeichnet und zertifiziert. Die wiederholte Bestellung in unterschiedlichen Verfahrenskonstellationen unterstreicht die fachliche Qualifikation sowie die strukturierte Arbeitsweise der Kanzlei.

Zertifizierung – Brinkmann & Partner
Zertifizierung – Brinkmann & Partner
Zertifizierung – Brinkmann & Partner
VID-Zertifizierung Insolvenzverwalter
Lizenzierter Insolvenzverwalter – Brinkmann & Partner

29 Standorte · 91 Mitarbeitende

Bundesweit vor Ort.

Hamburg

Häufige Fragen

FAQ zu Präventive Sanierung

Das Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) ist seit Januar 2021 in Kraft und ermöglicht Unternehmen bei drohender Zahlungsunfähigkeit eine außergerichtliche Restrukturierung unter gerichtlicher Begleitung — ohne formelles Insolvenzverfahren.

Das Unternehmen muss drohend zahlungsunfähig sein (nicht bereits zahlungsunfähig oder überschuldet). Außerdem ist ein sinnvolles Restrukturierungskonzept erforderlich. Die Einleitung erfolgt durch Anzeige beim Restrukturierungsgericht.

Das StaRUG ist diskret, nicht öffentlich, erfordert keine Verfahrenseröffnung und stigmatisiert das Unternehmen weniger. Die Geschäftsführung bleibt im Amt. Außerdem können einzelne Gläubigergruppen gezielt angesprochen werden, ohne alle anderen einzubeziehen.

StaRUG-Verfahren sind deutlich kürzer als klassische Insolvenzverfahren. Typischerweise dauern sie zwischen drei und sechs Monaten — von der Anzeige bis zur rechtskräftigen Bestätigung des Restrukturierungsplans.

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