Insolvenzberatung

Die Insolvenzberatung ist der erste Schritt für Unternehmen in der Krise. Sie umfasst die Analyse der wirtschaftlichen Lage, die Prüfung alternativer Sanierungsmöglichkeiten und die Entwicklung einer klaren Roadmap. Brinkmann & Partner berät vertraulich, präzise und mit dem klaren Ziel, Insolvenz zu vermeiden — und wenn unvermeidbar, die bestmögliche Lösung zu finden.

Im Rahmen jeder insolvenzrechtlichen Beratung suchen wir Wege, das Erfordernis eines Insolvenzverfahrens im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten abzuwenden. Die Verhandlung eines Erlasses der Altschulden (Schuldenschnitt oder auch „Hair-Cut“ genannt), die Verhandlung neuer Kreditkonditionen, die Umschuldung auf andere Kreditgeber, die Vereinbarung eines Moratoriums oder einzelner Stundungen gehören dabei zu unseren Beratungsleistungen.

Sollte die Insolvenz sinnvoll oder nicht mehr abzuwenden sein, begleiten wir unsere Mandanten im gesamten weiteren Prozess. Wir beraten sie zu Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltung, unterstützen sie bei der Abfassung von Anträgen und bereiten die notwendigen Verfahren vor.

Unsere Schwerpunkte

Leistungsübersicht Insolvenzberatung

Krisenfrüherkennung

Wir analysieren die finanzielle, operative und strategische Situation Ihres Unternehmens und identifizieren Risiken, bevor sie existenzbedrohend werden.

Sanierungs-Roadmap

Auf Basis der Analyse entwickeln wir eine konkrete Handlungsempfehlung: Welche Maßnahmen sind sofort umsetzbar? Welche Sanierungsinstrumente kommen in Frage? Welche Risiken bestehen?

Haftungsberatung für die Geschäftsführung

Insolvenzantragspflicht, Zahlungsverbot, Insolvenzanfechtung: Wir beraten Geschäftsführer zu ihren Pflichten und Haftungsrisiken in der Krise — damit aus einer Unternehmenskrise keine persönliche Katastrophe wird.

Verhandlungen mit Gläubigern und Finanzierern

Oft ist eine Insolvenz vermeidbar, wenn frühzeitig mit Banken, Gläubigern und Investoren gesprochen wird. Wir begleiten diese Gespräche und erarbeiten tragfähige Lösungen.

Warum Brinkmann & Partner

Sechs Gründe, die den Unterschied machen.

01

45+ Jahre Erfahrung

Seit 1980 spezialisiert auf Insolvenzrecht und Restrukturierung. Über vier Jahrzehnte Erfahrung in der Sanierung von Unternehmen — vom Mittelstand bis zum Konzern.

02

Bundesweite Nähe

Mit über 30 Standorten sind wir in allen wichtigen Wirtschaftsräumen Deutschlands vor Ort. Persönliche Betreuung statt ferner Beratung.

03

Interdisziplinäre Teams

Rechtsanwälte, Steuerberater und Kaufleute arbeiten Hand in Hand. Wir verbinden juristische Präzision mit betriebswirtschaftlichem Verständnis — unter einem Dach.

04

Unternehmerischer Ansatz

Wir denken in Lösungen, nicht in Paragrafen. Unser Ziel ist die bestmögliche Sanierung — mit praxisnahen Konzepten und entschlossener Umsetzung.

05

Projektanwälte vor Ort

Wir fügen uns ins Unternehmen ein. Statt Gutachten aus der Ferne zu verfassen, arbeiten wir direkt im Betrieb — Seite an Seite mit Geschäftsführung und Belegschaft.

06

Empathie in schwierigen Situationen

Krisen sind nicht nur wirtschaftliche Herausforderungen, sondern auch menschliche. Wir hören zu, schaffen Orientierung und begegnen Unternehmern, Mitarbeitenden und Gläubigern mit Respekt. So entstehen Lösungen, die nicht nur tragfähig, sondern auch vermittelbar sind.

Fachliche Anerkennung

Unsere Arbeit ist mehrfach ausgezeichnet und zertifiziert. Die wiederholte Bestellung in unterschiedlichen Verfahrenskonstellationen unterstreicht die fachliche Qualifikation sowie die strukturierte Arbeitsweise der Kanzlei.

Zertifizierung – Brinkmann & Partner
Zertifizierung – Brinkmann & Partner
Zertifizierung – Brinkmann & Partner
VID-Zertifizierung Insolvenzverwalter
Lizenzierter Insolvenzverwalter – Brinkmann & Partner

29 Standorte · 91 Mitarbeitende

Bundesweit vor Ort.

Hamburg

Häufige Fragen

FAQ zu Insolvenzberatung

So früh wie möglich. Je früher eine Krise erkannt und professionell beraten wird, desto größer sind die Handlungsoptionen. Wenn Sie Liquiditätsengpässe, Forderungsausfälle oder strukturelle Probleme feststellen, sollten Sie umgehend Rat einholen — idealerweise noch bevor die Zahlungsunfähigkeit droht.

Die Kosten einer Erstberatung sind transparent und werden im Vorfeld besprochen. Ein unverbindliches Erstgespräch ist in vielen Fällen kostenfrei. Wir informieren Sie klar über zu erwartende Aufwände und Vergütungsmodelle, bevor Sie sich entscheiden.

Hilfreich sind die letzten Jahresabschlüsse, aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen, eine Liquiditätsplanung, die wesentlichen Verträge (Miete, Finanzierung) und eine Übersicht über Forderungen und Verbindlichkeiten. Je vollständiger die Informationen, desto präziser unsere Beratung.

Ja, in vielen Fällen. Frühzeitige Beratung kann außergerichtliche Sanierungsmaßnahmen aufzeigen: Verhandlungen mit Banken, Kapitalerhöhungen, operative Restrukturierung, StaRUG-Verfahren und andere Instrumente. Je früher wir einsteigen, desto höher die Chance auf eine insolvenzfreie Lösung.

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