Rechtsberatung

Rechtsberatung im Insolvenz- und Sanierungsrecht erfordert tiefes Fachwissen und praktische Erfahrung. Brinkmann & Partner berät Unternehmen, Gläubiger, Geschäftsführer und Privatpersonen in allen rechtlichen Fragen rund um Insolvenz, Sanierung und Restrukturierung — qualifiziert, pragmatisch und lösungsorientiert.

Der Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt auf der rechtlichen Begleitung von Unternehmenssanierungen. Daneben unterstützen wir immer mehr Unternehmen auch außerhalb einer Krisenlage. Bei allen Beratungsanlässen legen wir Wert darauf, Chancen und Risiken verständlich auf den Punkt zu bringen – und Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen zu geben.

Unsere Schwerpunkte

Leistungsübersicht Rechtsberatung

Insolvenzrechtliche Beratung

Prüfung von Insolvenzgründen, Beratung zur Insolvenzantragspflicht, Haftungsfragen, Anfechtung, Forderungsanmeldung und Rechtsmittel im Insolvenzverfahren.

Gesellschaftsrechtliche Begleitung

Strukturierung von Gesellschaften in der Krise, Kapitalmaßnahmen, Anteilsübertragungen und rechtssichere Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen.

Arbeitsrecht im Insolvenzverfahren

Beratung zu Interessenausgleich, Sozialplan, Kündigungen in der Insolvenz, Transfergesellschaften und Betriebsübergang nach § 613a BGB.

Vertragsrecht und M&A

Ausarbeitung und Verhandlung von Kaufverträgen bei übertragenden Sanierungen, Carve-outs, Asset- und Share-Deals im Sanierungskontext.

Warum Brinkmann & Partner

Sechs Gründe, die den Unterschied machen.

01

45+ Jahre Erfahrung

Seit 1980 spezialisiert auf Insolvenzrecht und Restrukturierung. Über vier Jahrzehnte Erfahrung in der Sanierung von Unternehmen — vom Mittelstand bis zum Konzern.

02

Bundesweite Nähe

Mit über 30 Standorten sind wir in allen wichtigen Wirtschaftsräumen Deutschlands vor Ort. Persönliche Betreuung statt ferner Beratung.

03

Interdisziplinäre Teams

Rechtsanwälte, Steuerberater und Kaufleute arbeiten Hand in Hand. Wir verbinden juristische Präzision mit betriebswirtschaftlichem Verständnis — unter einem Dach.

04

Unternehmerischer Ansatz

Wir denken in Lösungen, nicht in Paragrafen. Unser Ziel ist die bestmögliche Sanierung — mit praxisnahen Konzepten und entschlossener Umsetzung.

05

Projektanwälte vor Ort

Wir fügen uns ins Unternehmen ein. Statt Gutachten aus der Ferne zu verfassen, arbeiten wir direkt im Betrieb — Seite an Seite mit Geschäftsführung und Belegschaft.

06

Empathie in schwierigen Situationen

Krisen sind nicht nur wirtschaftliche Herausforderungen, sondern auch menschliche. Wir hören zu, schaffen Orientierung und begegnen Unternehmern, Mitarbeitenden und Gläubigern mit Respekt. So entstehen Lösungen, die nicht nur tragfähig, sondern auch vermittelbar sind.

Fachliche Anerkennung

Unsere Arbeit ist mehrfach ausgezeichnet und zertifiziert. Die wiederholte Bestellung in unterschiedlichen Verfahrenskonstellationen unterstreicht die fachliche Qualifikation sowie die strukturierte Arbeitsweise der Kanzlei.

Zertifizierung – Brinkmann & Partner
Zertifizierung – Brinkmann & Partner
Zertifizierung – Brinkmann & Partner
VID-Zertifizierung Insolvenzverwalter
Lizenzierter Insolvenzverwalter – Brinkmann & Partner

29 Standorte · 91 Mitarbeitende

Bundesweit vor Ort.

Hamburg

Häufige Fragen

FAQ zu Rechtsberatung

Anwaltliche Beratung ist sinnvoll bei drohender oder eingetretener Unternehmenskrise, bei Unsicherheit über die Insolvenzantragspflicht, bei Haftungsfragen der Geschäftsführung, bei Forderungen gegen insolvente Vertragspartner oder wenn Sie als Gläubiger Ihre Rechte im Verfahren wahrnehmen wollen.

Geschäftsführer und Vorstände juristischer Personen müssen bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unverzüglich, spätestens aber binnen drei Wochen, einen Insolvenzantrag stellen. Verletzungen dieser Pflicht führen zu persönlicher Haftung und strafrechtlichen Konsequenzen (§ 15a InsO).

Die Anfechtungsfristen variieren je nach Art der angefochtenen Rechtshandlung zwischen drei Monaten und vier Jahren vor Insolvenzantragstellung. Nach Eröffnung des Verfahrens gilt eine weitere Frist von drei Jahren zur gerichtlichen Geltendmachung.

Ja. Wir beraten sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen zu allen insolvenzrechtlichen Fragen — vom Verbraucherinsolvenzverfahren über die Restschuldbefreiung bis zu Haftungsthemen.

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