Insolvenzpläne

Der Insolvenzplan ist das zentrale Instrument der Unternehmenssanierung im deutschen Insolvenzrecht. Er ermöglicht eine gestaltende Lösung, die von den gesetzlichen Verteilungsregeln abweichen und das Unternehmen gezielt restrukturieren kann. Brinkmann & Partner erstellt rechtssichere, tragfähige Insolvenzpläne, die von Gläubigern angenommen werden können — und begleitet Sie bis zur erfolgreichen Planbestätigung.

In der Regel sind sich in einer Insolvenzsituation Management, Gesellschafter, Gläubiger und alle weiteren Verfahrensbeteiligten in mindestens einem Punkt einig: Das Unternehmen soll erhalten bleiben und weiterhin Erträge generieren. Mit einem Insolvenzplan lassen sich die dazu erforderlichen Sanierungsmaßnahmen oft deutlich einfacher umsetzen als im regulären Insolvenzverfahren. Denn der Insolvenzplan bietet dem Management die Freiheit, ein Konzept unter den Regeln der Insolvenzordnung umzusetzen und die Sanierung des eigenen Unternehmens in der Hand zu behalten. Mit umfassender Erfahrung aus einer großen Anzahl von Planverfahren, die wir als Eigenverwalter, Berater, Sachwalter und Insolvenzverwalter begleitet und umgesetzt haben, unterstützen wir Mandanten in dieser entscheidenden Phase der Unternehmenskrise.

Unsere Schwerpunkte

Leistungsübersicht Insolvenzpläne

Darstellender Teil

Der darstellende Teil des Insolvenzplans beschreibt die Ausgangslage des Unternehmens, die Ursachen der Krise und die Sanierungsmaßnahmen. Wir erstellen diesen Teil präzise, nachvollziehbar und mit klaren Zahlen.

Gestaltender Teil

Im gestaltenden Teil werden die konkreten Rechtsänderungen festgelegt — etwa Quoten, Stundungen, Debt-Equity-Swaps oder strukturelle Maßnahmen. Hier entsteht die eigentliche Substanz der Sanierung.

Gläubigerabstimmung

Die Annahme des Insolvenzplans erfordert Mehrheiten in den gebildeten Gläubigergruppen. Wir bereiten die Abstimmung sorgfältig vor, führen Gespräche mit den wichtigsten Gläubigern und erhöhen so die Erfolgswahrscheinlichkeit.

Planüberwachung nach Bestätigung

Nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans überwachen wir die Umsetzung, prüfen die Erfüllung der Planverpflichtungen und berichten den Gläubigern über den Sanierungsfortschritt.

Warum Brinkmann & Partner

Sechs Gründe, die den Unterschied machen.

01

45+ Jahre Erfahrung

Seit 1980 spezialisiert auf Insolvenzrecht und Restrukturierung. Über vier Jahrzehnte Erfahrung in der Sanierung von Unternehmen — vom Mittelstand bis zum Konzern.

02

Bundesweite Nähe

Mit über 30 Standorten sind wir in allen wichtigen Wirtschaftsräumen Deutschlands vor Ort. Persönliche Betreuung statt ferner Beratung.

03

Interdisziplinäre Teams

Rechtsanwälte, Steuerberater und Kaufleute arbeiten Hand in Hand. Wir verbinden juristische Präzision mit betriebswirtschaftlichem Verständnis — unter einem Dach.

04

Unternehmerischer Ansatz

Wir denken in Lösungen, nicht in Paragrafen. Unser Ziel ist die bestmögliche Sanierung — mit praxisnahen Konzepten und entschlossener Umsetzung.

05

Projektanwälte vor Ort

Wir fügen uns ins Unternehmen ein. Statt Gutachten aus der Ferne zu verfassen, arbeiten wir direkt im Betrieb — Seite an Seite mit Geschäftsführung und Belegschaft.

06

Empathie in schwierigen Situationen

Krisen sind nicht nur wirtschaftliche Herausforderungen, sondern auch menschliche. Wir hören zu, schaffen Orientierung und begegnen Unternehmern, Mitarbeitenden und Gläubigern mit Respekt. So entstehen Lösungen, die nicht nur tragfähig, sondern auch vermittelbar sind.

Fachliche Anerkennung

Unsere Arbeit ist mehrfach ausgezeichnet und zertifiziert. Die wiederholte Bestellung in unterschiedlichen Verfahrenskonstellationen unterstreicht die fachliche Qualifikation sowie die strukturierte Arbeitsweise der Kanzlei.

Zertifizierung – Brinkmann & Partner
Zertifizierung – Brinkmann & Partner
Zertifizierung – Brinkmann & Partner
VID-Zertifizierung Insolvenzverwalter
Lizenzierter Insolvenzverwalter – Brinkmann & Partner

29 Standorte · 91 Mitarbeitende

Bundesweit vor Ort.

Hamburg

Häufige Fragen

FAQ zu Insolvenzpläne

Der Insolvenzplan ist ein rechtliches Sanierungsinstrument, das dem Schuldner eine individuelle Lösung außerhalb der klassischen Liquidation ermöglicht. Er kann Quoten, Stundungen, Verzichte und strukturelle Maßnahmen regeln und muss von den Gläubigern mehrheitlich angenommen werden.

Insolvenzpläne können vom Insolvenzverwalter oder vom Schuldner vorgelegt werden. In der Eigenverwaltung liegt die Initiative in der Regel beim Schuldner, der dabei anwaltlich begleitet wird.

Die Gläubiger werden in Gruppen eingeteilt, die gleiche rechtliche Interessen haben — etwa gesicherte Gläubiger, einfache Insolvenzgläubiger, nachrangige Gläubiger oder Arbeitnehmer. Innerhalb jeder Gruppe ist eine Mehrheit erforderlich.

Die Erstellung eines Insolvenzplans dauert typischerweise zwei bis vier Monate. Nach Vorlage muss das Gericht den Plan prüfen, die Gläubiger abstimmen lassen und den Plan bestätigen — insgesamt also etwa sechs bis neun Monate bis zur rechtskräftigen Bestätigung.

Weitere Leistungen

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Eigenverwaltung

Bei der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt und steuert die Sanierung eigenverantwortlich weiter, begleitet von einem gerichtlich bestellten Sachwalter. So bleibt das Unternehmen handlungsfähig, während es den Geschäftsbetrieb unter dem Schutz des Insolvenzrechts neu ausrichtet.

Sachwaltung

Als Sachwalter überwachen wir die Eigenverwaltung des Unternehmens und stellen sicher, dass die Interessen aller Gläubiger gewahrt bleiben. Wir prüfen die wirtschaftliche Entwicklung laufend und greifen ein, sobald der vereinbarte Sanierungskurs gefährdet ist.

Schutzschirmverfahren

Das Schutzschirmverfahren verschafft einem sanierungsfähigen Unternehmen einen geschützten Rahmen, um in Eigenverwaltung einen tragfähigen Sanierungsplan zu erarbeiten. In dieser Phase ist der Betrieb vor dem Zugriff einzelner Gläubiger geschützt und kann sich ganz auf die Restrukturierung konzentrieren.

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