Sachwaltung

Der Sachwalter ist das Kontrollorgan in der Eigenverwaltung und im Schutzschirmverfahren. Er überwacht die Geschäftsführung des Schuldners, prüft deren Entscheidungen und vertritt die Interessen der Gläubiger. Brinkmann & Partner übernimmt diese anspruchsvolle Rolle mit Diskretion, Fachkompetenz und dem Anspruch, die Sanierung konstruktiv zu begleiten.

Auf Vorschlag von Management oder Gläubigern bestellen Insolvenzgerichte Partner von Brinkmann & Partner häufig als (vorläufige) Sachwalter, um ein in Eigenverwaltung agierendes Unternehmen zu begleiten und zu kontrollieren. Wir sind davon überzeugt, dass Sachwalter, die das Vertrauen des Managements, der Insolvenzgerichte und der maßgeblichen Gläubiger genießen, ein wesentlicher Erfolgsfaktor für das Gelingen einer Sanierung in Eigenverwaltung sind.

Mit unserer Expertise und unserem Back-Office können wir Unternehmen in der Eigenverwaltung effektiv unterstützen. Wir stehen in ständigem Austausch mit allen Verfahrensbeteiligten und pflegen direkten Kontakt zum Management, um notwendige Entscheidungen zeitnah treffen zu können. Die gesetzliche Kontrollfunktion erfüllen wir mit großer Souveränität – selbstverständlich wahren wir dabei die notwendige Neutralität.

Unsere Schwerpunkte

Leistungsübersicht Sachwaltung

Vorläufige Sachwaltung

Im Eröffnungsverfahren überwacht der vorläufige Sachwalter die Geschäftsführung und prüft die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Wir stellen sicher, dass alle relevanten Informationen vorliegen und die Sanierung auf solidem Fundament steht.

Sachwaltung in der Eigenverwaltung

Nach Verfahrenseröffnung kontrollieren wir als Sachwalter die Geschäftsführung, prüfen die Umsetzung des Insolvenzplans und berichten regelmäßig an das Gericht und die Gläubiger.

Sachwaltung im Schutzschirmverfahren

Während der Schutzschirmphase überwacht der Sachwalter die Planerarbeitung, prüft die Realisierbarkeit des Sanierungskonzepts und sichert die Interessen der Gläubiger.

Berichterstattung an die Gläubiger

Als Sachwalter informieren wir die Gläubiger regelmäßig über den Verfahrensstand — transparent, detailliert und über unser Gläubigerinformationssystem (GIS) jederzeit einsehbar.

Warum Brinkmann & Partner

Sechs Gründe, die den Unterschied machen.

01

45+ Jahre Erfahrung

Seit 1980 spezialisiert auf Insolvenzrecht und Restrukturierung. Über vier Jahrzehnte Erfahrung in der Sanierung von Unternehmen — vom Mittelstand bis zum Konzern.

02

Bundesweite Nähe

Mit über 30 Standorten sind wir in allen wichtigen Wirtschaftsräumen Deutschlands vor Ort. Persönliche Betreuung statt ferner Beratung.

03

Interdisziplinäre Teams

Rechtsanwälte, Steuerberater und Kaufleute arbeiten Hand in Hand. Wir verbinden juristische Präzision mit betriebswirtschaftlichem Verständnis — unter einem Dach.

04

Unternehmerischer Ansatz

Wir denken in Lösungen, nicht in Paragrafen. Unser Ziel ist die bestmögliche Sanierung — mit praxisnahen Konzepten und entschlossener Umsetzung.

05

Projektanwälte vor Ort

Wir fügen uns ins Unternehmen ein. Statt Gutachten aus der Ferne zu verfassen, arbeiten wir direkt im Betrieb — Seite an Seite mit Geschäftsführung und Belegschaft.

06

Empathie in schwierigen Situationen

Krisen sind nicht nur wirtschaftliche Herausforderungen, sondern auch menschliche. Wir hören zu, schaffen Orientierung und begegnen Unternehmern, Mitarbeitenden und Gläubigern mit Respekt. So entstehen Lösungen, die nicht nur tragfähig, sondern auch vermittelbar sind.

Fachliche Anerkennung

Unsere Arbeit ist mehrfach ausgezeichnet und zertifiziert. Die wiederholte Bestellung in unterschiedlichen Verfahrenskonstellationen unterstreicht die fachliche Qualifikation sowie die strukturierte Arbeitsweise der Kanzlei.

Zertifizierung – Brinkmann & Partner
Zertifizierung – Brinkmann & Partner
Zertifizierung – Brinkmann & Partner
VID-Zertifizierung Insolvenzverwalter
Lizenzierter Insolvenzverwalter – Brinkmann & Partner

29 Standorte · 91 Mitarbeitende

Bundesweit vor Ort.

Hamburg

Häufige Fragen

FAQ zu Sachwaltung

Der Sachwalter ist ein vom Insolvenzgericht bestellter Dritter, der in der Eigenverwaltung oder im Schutzschirmverfahren die Geschäftsführung des Schuldners überwacht und die Interessen der Gläubiger vertritt. Anders als der Insolvenzverwalter übernimmt er nicht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis selbst.

Der Insolvenzverwalter hat im Regelverfahren die volle Kontrolle über das Schuldnervermögen. Der Sachwalter dagegen übt in der Eigenverwaltung nur eine Aufsichtsfunktion aus — die operative Leitung bleibt bei der Geschäftsführung des Schuldners.

Der vorläufige Sachwalter prüft im Eröffnungsverfahren die wirtschaftliche Lage des Schuldners, überwacht dessen Geschäftsführung und berichtet dem Gericht über die Eignung für die Eigenverwaltung. Er ist damit ein wichtiger Filter zwischen Antrag und Verfahrenseröffnung.

Der Sachwalter kann wichtigen Rechtshandlungen der Geschäftsführung widersprechen. Besonders bei Verfügungen, die den Kreis des üblichen Geschäftsbetriebs verlassen, ist seine Zustimmung erforderlich. So wird sichergestellt, dass keine nachteiligen Entscheidungen zu Lasten der Gläubiger getroffen werden.

Weitere Leistungen

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Eigenverwaltung

Bei der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt und steuert die Sanierung eigenverantwortlich weiter, begleitet von einem gerichtlich bestellten Sachwalter. So bleibt das Unternehmen handlungsfähig, während es den Geschäftsbetrieb unter dem Schutz des Insolvenzrechts neu ausrichtet.

Insolvenzpläne

Mit einem maßgeschneiderten Insolvenzplan gestalten wir Entschuldung und Fortführung eines Unternehmens individuell statt nach festem Schema. So entstehen Lösungen, die vorhandene Werte erhalten und für Unternehmen wie Gläubiger gleichermaßen tragfähig sind.

Schutzschirmverfahren

Das Schutzschirmverfahren verschafft einem sanierungsfähigen Unternehmen einen geschützten Rahmen, um in Eigenverwaltung einen tragfähigen Sanierungsplan zu erarbeiten. In dieser Phase ist der Betrieb vor dem Zugriff einzelner Gläubiger geschützt und kann sich ganz auf die Restrukturierung konzentrieren.

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