Schutzschirmverfahren

Das Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO ist ein besonderes Sanierungsinstrument, das Unternehmen in der Krise einen geschützten Rahmen für die Erarbeitung eines Insolvenzplans verschafft. Während des Schutzschirmverfahrens bleibt die Geschäftsführung im Unternehmen, Vollstreckungsmaßnahmen werden ausgesetzt, und der Schuldner erhält bis zu drei Monate Zeit für die Sanierung in Eigenverwaltung.

Das Schutzschirmverfahren nach § 270 b InsO bietet Unternehmen die Möglichkeit, ein Sanierungsverfahren unter der Kontrolle eines Sachwalters „in Eigenregie“ durchzuführen. Das Verfahren unter einem Schutzschirm ist eine besondere Form der Eigenverwaltung. Brinkmann & Partner ist bei der Durchführung von Schutzschirmverfahren führend. Unsere umfassende Expertise bringen wir ein, indem wir je nach Wunsch des in der Krise befindlichen Unternehmens entweder selbst Managementaufgaben wahrnehmen oder aber das Management bei der Durchführung der Sanierung unterstützen.

Sowohl die Vorbereitung als auch die Durchführung eines Schutzschirmverfahrens nach § 270 b InsO unterliegen hohen Anforderungen der Insolvenzgerichte und der beteiligten Gläubiger. Daher ist eine Beratung durch einen Experten fast immer zwingend notwendig. Im Rahmen des Schutzschirmverfahrens unternimmt das Management des betroffenen Unternehmens eine Vielzahl von Aufgaben, die in einem Regelinsolvenzverfahren dem Insolvenzverwalter obliegen. Als erfahrene Insolvenzverwalter wissen wir, wann welche Maßnahmen durchzuführen sind und bewahren Sie vor unnötigen Haftungsrisiken.

In einem Schutzschirmverfahren wird die Sanierung häufig auf der Grundlage eines Insolvenzplans durchgeführt, der regelmäßig innerhalb einer Frist von drei Monaten vorzulegen ist. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung des Insolvenzplans sowie bei der Durchführung des gerichtlichen Insolvenzplanverfahrens.

Unsere Schwerpunkte

Leistungsübersicht Schutzschirmverfahren

Antragstellung nach § 270d InsO

Wir bereiten gemeinsam mit der Geschäftsführung den Antrag auf Anordnung des Schutzschirmverfahrens vor — inklusive aller erforderlichen Unterlagen und der Bescheinigung eines in Insolvenzsachen erfahrenen Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts.

Sanierungsplan im Schutzschirm

Während der Schutzschirmphase erarbeiten wir gemeinsam mit dem Management einen tragfähigen Insolvenzplan, der die Grundlage für die anschließende Sanierung bildet — mit konkreten Maßnahmen, Zeitplänen und Finanzierungskonzepten.

Verhandlung mit Gläubigern und Investoren

Die Schutzschirmphase nutzen wir intensiv für die Kommunikation und Verhandlung mit Gläubigern, Investoren und anderen Stakeholdern — mit dem Ziel, einen breiten Konsens für den Sanierungsplan zu erzielen.

Überleitung in das Insolvenzplanverfahren

Nach erfolgreichem Abschluss des Schutzschirms wird der erarbeitete Plan in einem eröffneten Insolvenzverfahren mit Eigenverwaltung umgesetzt. Wir begleiten diesen Übergang nahtlos und rechtssicher.

Warum Brinkmann & Partner

Sechs Gründe, die den Unterschied machen.

01

45+ Jahre Erfahrung

Seit 1980 spezialisiert auf Insolvenzrecht und Restrukturierung. Über vier Jahrzehnte Erfahrung in der Sanierung von Unternehmen — vom Mittelstand bis zum Konzern.

02

Bundesweite Nähe

Mit über 30 Standorten sind wir in allen wichtigen Wirtschaftsräumen Deutschlands vor Ort. Persönliche Betreuung statt ferner Beratung.

03

Interdisziplinäre Teams

Rechtsanwälte, Steuerberater und Kaufleute arbeiten Hand in Hand. Wir verbinden juristische Präzision mit betriebswirtschaftlichem Verständnis — unter einem Dach.

04

Unternehmerischer Ansatz

Wir denken in Lösungen, nicht in Paragrafen. Unser Ziel ist die bestmögliche Sanierung — mit praxisnahen Konzepten und entschlossener Umsetzung.

05

Projektanwälte vor Ort

Wir fügen uns ins Unternehmen ein. Statt Gutachten aus der Ferne zu verfassen, arbeiten wir direkt im Betrieb — Seite an Seite mit Geschäftsführung und Belegschaft.

06

Empathie in schwierigen Situationen

Krisen sind nicht nur wirtschaftliche Herausforderungen, sondern auch menschliche. Wir hören zu, schaffen Orientierung und begegnen Unternehmern, Mitarbeitenden und Gläubigern mit Respekt. So entstehen Lösungen, die nicht nur tragfähig, sondern auch vermittelbar sind.

Fachliche Anerkennung

Unsere Arbeit ist mehrfach ausgezeichnet und zertifiziert. Die wiederholte Bestellung in unterschiedlichen Verfahrenskonstellationen unterstreicht die fachliche Qualifikation sowie die strukturierte Arbeitsweise der Kanzlei.

Zertifizierung – Brinkmann & Partner
Zertifizierung – Brinkmann & Partner
Zertifizierung – Brinkmann & Partner
VID-Zertifizierung Insolvenzverwalter
Lizenzierter Insolvenzverwalter – Brinkmann & Partner

29 Standorte · 91 Mitarbeitende

Bundesweit vor Ort.

Hamburg

Häufige Fragen

FAQ zu Schutzschirmverfahren

Das Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO ist eine besondere Form der vorläufigen Eigenverwaltung. Es verschafft Unternehmen in der Krise bis zu drei Monate Zeit, um unter gerichtlichem Schutz einen Sanierungsplan zu erarbeiten — ohne dass gleichzeitig ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Voraussetzung ist, dass das Unternehmen lediglich drohend zahlungsunfähig oder überschuldet ist (nicht bereits zahlungsunfähig). Außerdem muss eine Bescheinigung eines in Insolvenzsachen erfahrenen Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers, Rechtsanwalts oder einer vergleichbaren Person vorgelegt werden, die bestätigt, dass die Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist.

Das Gericht setzt eine Frist von maximal drei Monaten zur Erarbeitung des Insolvenzplans. Innerhalb dieser Zeit müssen das Sanierungskonzept erstellt und die wesentlichen Verhandlungen mit Gläubigern abgeschlossen sein.

Nach Ablauf der Schutzschirmphase wird in der Regel ein Insolvenzverfahren mit Eigenverwaltung eröffnet. Der während der Schutzschirmphase erarbeitete Insolvenzplan wird dann im Rahmen dieses Verfahrens umgesetzt.

Weitere Leistungen

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Eigenverwaltung

Bei der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt und steuert die Sanierung eigenverantwortlich weiter, begleitet von einem gerichtlich bestellten Sachwalter. So bleibt das Unternehmen handlungsfähig, während es den Geschäftsbetrieb unter dem Schutz des Insolvenzrechts neu ausrichtet.

Insolvenzpläne

Mit einem maßgeschneiderten Insolvenzplan gestalten wir Entschuldung und Fortführung eines Unternehmens individuell statt nach festem Schema. So entstehen Lösungen, die vorhandene Werte erhalten und für Unternehmen wie Gläubiger gleichermaßen tragfähig sind.

Sachwaltung

Als Sachwalter überwachen wir die Eigenverwaltung des Unternehmens und stellen sicher, dass die Interessen aller Gläubiger gewahrt bleiben. Wir prüfen die wirtschaftliche Entwicklung laufend und greifen ein, sobald der vereinbarte Sanierungskurs gefährdet ist.

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