Eigenverwaltung

Die Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO ermöglicht es Unternehmen, trotz Insolvenzverfahren die Kontrolle über den eigenen Geschäftsbetrieb zu behalten. Die Geschäftsführung bleibt im Amt, wird aber von einem gerichtlich bestellten Sachwalter überwacht. Brinkmann & Partner begleitet Sie von der Antragstellung bis zur erfolgreichen Sanierung — als Sachwalter, als Berater der Geschäftsführung oder als Partner für die Restrukturierung.

Brinkmann & Partner verfügt über große Erfahrungen im Bereich der Eigenverwaltung. Unsere umfassende Expertise bringen wir ein, indem wir je nach Wunsch des in der Krise befindlichen Unternehmens entweder selbst Managementaufgaben wahrnehmen oder aber das Management bei der Durchführung der Sanierung unterstützen. Sowohl die Vorbereitung als auch die Durchführung einer Eigenverwaltung nach § 270 a/b InsO unterliegen hohen Anforderungen der Insolvenzgerichte und der beteiligten Gläubiger. Daher ist eine Beratung und Begleitung durch einen Experten fast immer zwingend notwendig. Im Rahmen einer Eigenverwaltung übernimmt das Management des betroffenen Unternehmens eine Vielzahl von Aufgaben, die in einem Regelinsolvenzverfahren dem Insolvenzverwalter obliegen. Als erfahrene Insolvenzverwalter wissen wir, wann welche Maßnahmen durchzuführen sind und bewahren Sie vor unnötigen Haftungsrisiken.

In der Eigenverwaltung wird die Sanierung häufig auf der Grundlage eines Insolvenzplans durchgeführt. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung des Insolvenzplans sowie bei der Durchführung des gerichtlichen Insolvenzplanverfahrens.

Unsere Schwerpunkte

Leistungsübersicht Eigenverwaltung

Vorläufige Eigenverwaltung

Bereits im Eröffnungsverfahren kann das Unternehmen in die vorläufige Eigenverwaltung übergehen. Wir prüfen mit Ihnen die Voraussetzungen, unterstützen bei der Antragstellung und begleiten die ersten Schritte des Sanierungsprozesses.

Eröffnete Eigenverwaltung

Nach Verfahrenseröffnung läuft die Eigenverwaltung unter Aufsicht des Sachwalters. Brinkmann & Partner übernimmt diese Rolle oder begleitet die Geschäftsführung bei strategischen Entscheidungen — immer mit dem Ziel, das Unternehmen nachhaltig zu sanieren.

Kombination mit Insolvenzplan

Die Eigenverwaltung entfaltet ihre volle Wirkung in Kombination mit einem Insolvenzplan. Wir erarbeiten gemeinsam mit der Geschäftsführung tragfähige Sanierungskonzepte, die von Gläubigern angenommen werden können.

Schutzschirm und Eigenverwaltung

Das Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO ist eine besondere Form der Eigenverwaltung, die dem Unternehmen bis zu drei Monate Zeit für die Planerarbeitung verschafft — ohne den Druck der sofortigen Verfahrenseröffnung.

Warum Brinkmann & Partner

Sechs Gründe, die den Unterschied machen.

01

45+ Jahre Erfahrung

Seit 1980 spezialisiert auf Insolvenzrecht und Restrukturierung. Über vier Jahrzehnte Erfahrung in der Sanierung von Unternehmen — vom Mittelstand bis zum Konzern.

02

Bundesweite Nähe

Mit über 30 Standorten sind wir in allen wichtigen Wirtschaftsräumen Deutschlands vor Ort. Persönliche Betreuung statt ferner Beratung.

03

Interdisziplinäre Teams

Rechtsanwälte, Steuerberater und Kaufleute arbeiten Hand in Hand. Wir verbinden juristische Präzision mit betriebswirtschaftlichem Verständnis — unter einem Dach.

04

Unternehmerischer Ansatz

Wir denken in Lösungen, nicht in Paragrafen. Unser Ziel ist die bestmögliche Sanierung — mit praxisnahen Konzepten und entschlossener Umsetzung.

05

Projektanwälte vor Ort

Wir fügen uns ins Unternehmen ein. Statt Gutachten aus der Ferne zu verfassen, arbeiten wir direkt im Betrieb — Seite an Seite mit Geschäftsführung und Belegschaft.

06

Empathie in schwierigen Situationen

Krisen sind nicht nur wirtschaftliche Herausforderungen, sondern auch menschliche. Wir hören zu, schaffen Orientierung und begegnen Unternehmern, Mitarbeitenden und Gläubigern mit Respekt. So entstehen Lösungen, die nicht nur tragfähig, sondern auch vermittelbar sind.

Fachliche Anerkennung

Unsere Arbeit ist mehrfach ausgezeichnet und zertifiziert. Die wiederholte Bestellung in unterschiedlichen Verfahrenskonstellationen unterstreicht die fachliche Qualifikation sowie die strukturierte Arbeitsweise der Kanzlei.

Zertifizierung – Brinkmann & Partner
Zertifizierung – Brinkmann & Partner
Zertifizierung – Brinkmann & Partner
VID-Zertifizierung Insolvenzverwalter
Lizenzierter Insolvenzverwalter – Brinkmann & Partner

29 Standorte · 91 Mitarbeitende

Bundesweit vor Ort.

Hamburg

Häufige Fragen

FAQ zu Eigenverwaltung

Bei der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt und steuert das Unternehmen weiter — unter Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters. Im klassischen Insolvenzverfahren übernimmt ein Insolvenzverwalter die Kontrolle über das Unternehmen vollständig.

Das Unternehmen muss einen Antrag auf Eigenverwaltung stellen und eine Eigenverwaltungsplanung vorlegen, die unter anderem einen Finanzplan für die nächsten sechs Monate, ein Konzept zur Durchführung und eine Darstellung der Verhandlungen mit den Gläubigern enthält.

Die Geschäftsführung bleibt verantwortlich und haftet auch weiterhin für ihre Entscheidungen. Der Sachwalter übt eine Aufsichtsfunktion aus und prüft, ob die Sanierung planmäßig verläuft und die Gläubigerinteressen gewahrt bleiben.

Die Dauer variiert je nach Komplexität des Falls. Typischerweise dauert die Planungsphase drei bis sechs Monate, die Umsetzung des Insolvenzplans anschließend weitere sechs bis zwölf Monate. Bei erfolgreicher Sanierung kann das Unternehmen das Verfahren deutlich schneller verlassen als ein Regelinsolvenzverfahren.

Weitere Leistungen

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Mit einem maßgeschneiderten Insolvenzplan gestalten wir Entschuldung und Fortführung eines Unternehmens individuell statt nach festem Schema. So entstehen Lösungen, die vorhandene Werte erhalten und für Unternehmen wie Gläubiger gleichermaßen tragfähig sind.

Sachwaltung

Als Sachwalter überwachen wir die Eigenverwaltung des Unternehmens und stellen sicher, dass die Interessen aller Gläubiger gewahrt bleiben. Wir prüfen die wirtschaftliche Entwicklung laufend und greifen ein, sobald der vereinbarte Sanierungskurs gefährdet ist.

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